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   BFH, 21.02.2006 - VII B 77/05   

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https://dejure.org/2006,16598
BFH, 21.02.2006 - VII B 77/05 (https://dejure.org/2006,16598)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2006 - VII B 77/05 (https://dejure.org/2006,16598)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - VII B 77/05 (https://dejure.org/2006,16598)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.01.1999 - V B 112/97

    Strafurteil; Verwertung von Feststellungen im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 77/05
    Diese Rüge ist unter anderem deshalb unschlüssig, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das FG Feststellungen in einem strafrichterlichen Urteil auch dann verwerten kann, wenn der Beteiligte an dem strafgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war (BFH-Entscheidungen vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, und vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103).

    Aus dem gleichen Grunde ist die Rüge der Beschwerde unschlüssig, das FG habe Zeugenaussagen in dem betreffenden Verfahren des LG bei seiner Entscheidung verwertet (u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 1103).

  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus BFH, 21.02.2006 - VII B 77/05
    Diese Rüge ist unter anderem deshalb unschlüssig, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) das FG Feststellungen in einem strafrichterlichen Urteil auch dann verwerten kann, wenn der Beteiligte an dem strafgerichtlichen Verfahren nicht beteiligt war (BFH-Entscheidungen vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, und vom 29. Januar 1999 V B 112/97, BFH/NV 1999, 1103).
  • FG Düsseldorf, 02.10.2013 - 4 K 1568/12

    Nacherhebung von Antidumpingzoll i.R.d. Angabe der Einfuhr von Stahlseilen aus

    Das gilt auch dann, wenn ein Strafurteil nicht gegen den jeweiligen Kläger oder bei juristischen Personen nicht gegen ihren gesetzlichen Vertreter ergangen ist, sondern gegen Dritte (BFH Beschluss v. 16.06.2008 VII S 8/08, juris; v. 21.02.2006 VII B 77/05, BFH/NV 2006, 1307; Urteil v. 26.04.1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • FG München, 07.07.2011 - 14 K 3835/08

    Entziehung von Branntwein aus dem Steueraussetzungsverfahren

    Das Gericht ist an der Berücksichtigung der Feststellungen in diesem Strafurteil nicht deswegen gehindert, weil der Kläger im finanzgerichtlichen Verfahren an diesem Strafverfahren nicht beteiligt gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, ZfZ 1988, 297; BFH-Beschluss vom 21. Februar 2006 VII B 77/05, BFH/NV 2006, 1307).
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